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Die Anschaffung
Überleg dir gut, ob Du eine Prepaid-Karte oder einen Laufzeitvertrag, den man allerdings erst ab 18 Jahren abschließen kann, möchtest:

Laufzeitvertrag:

Vorteile:
- günstigere Gesprächsgebühren
- preiswerte Handys
- alle Service nutzbar
- bei Kinder-Partnerkarten ist eine automatische Sperrung teurer Dienste wie z.B. 0900- und 0137-Nummern sowie der Zugang zum Internet möglich

Nachteile:
- monatliche Grundgebühr, auch wenn nicht telefoniert wurde
- Mindestvertragslaufzeit, die in der Regel 2 Jahre beträgt
- automatische Vertragsverlängerung, wenn keine rechtzeitige Kündigung erfolgt
- oft gibt es festgelegte Mindestumsätze
- bei Diebstahl des Handys kommt man nicht aus dem Vertrag heraus
- unübersichtliche Kostenkontrolle, da die Rechnung erst am Ende des Abrechnungszeitraum erstellt wird


Prepaid-Karte:

Vorteile:
- keine Vertragsbindung
- keine Mindestlaufzeit
- keine Grundgebühr
- nur eine Registrierung erfolgt

Nachteile:
- höhere Gesprächsgebühren
- Bezahlung im Voraus
- höhere Anschaffungskosten für das Handy
- oftmals weniger Anwendungsmöglichkeiten


Tipps:
Es wird kostengünstiger für dich, wenn du
- den gleichen Netzanbieter wählst, den auch die meisten Freunde haben, mit denen du viel telefonierst, denn netzinterne Gespräche sind meistens günstiger
- die Mailbox sperren lässt oder nur sehr bewusst und sparsam nutzt
- den Internetzugang und teure Servicenummern sperren lässt

Gefahren des Handys, z.B. Abzocke, Happy-Slapping, usw.
Handy und Gefahren? So ein Quatsch! Da passiert doch nichts! Aber ist das wirklich so??
Das Handy selbst ist nicht immer die Gefahrenquelle. Das Problem sind die Besitzer des Handys. Denn viele missbrauchen die Vielfalt des Handys.

Hier einige Gefahren:

Abzocke und Schuldenfalle:
"anrufen und gewinnen", "schicke einfach eine SMS und bestelle Dir den neusten Gratis-Klingelton".
So oder so ähnlich werden die Handybenutzer zu einer Bestellung aufgefordert, in teuren Warteschleifen vertröstet oder bei einer Gratisbestellung gleich zu einem Abo verpflichtet. Man sollte daher sehr vorsichtig sein, was Gratisbestellungen usw. angeht.
Merken: Seit September 2007 sind die Vertreiber solcher Abos verpflichtet, die genauen Vertragsbestimmungen per SMS an die potentiellen Abonennten zu schicken. Ihr müsst die Bedingungen dann per SMS akzeptieren bzw. bestätigen. Erst dann ist der Vertrag gültig!!! Es gibt bei Abos mittlerweile auch einen sogenannten Stopcode mit dem ihr dieses stoppen könnt.

Tipp:
Es gibt im Internet auch die Möglichkeit Logos und Klingeltöne gratis herunterzuladen oder sich einen Klingelton selbst zu basteln. (siehe Linktipps)

Kontaktangebote-mit wem simse ich eigentlich??
"Hi, schon lang nix mehr von Dir gehört. Wie geht's denn so? Kannst dich ja mal melden!"
Klingt ja nett, aber von wem ist die SMS, denn der Absender ist dir unbekannt? Dann solltest du vorsichtig sein und nicht antworten, denn dann kann bei einer sogenannten "Flirtline" eine SMS ca. 2 € kosten. Diese Art von Kontaktaufnahme ist eine weitverbreitete Masche unter den Profis.

Tipps:
- keine fremden SMS beantworten
- keine unbekannten Nummern zurückrufen


Downloads:
Die meisten Handys können inzwischen schon Musikdateien (MP3) abspielen und speichern. Wenn du dir deine Lieder legal gegen eine Gebühr im Internet runderlädst, ist ds in Ordnung. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit, die Lieder illegal aus dem Internet herunterzuladen und vom PC aufs Handy und von Handy zu Handy zu übertragen. Wer solche Lieder illegal abspeichert, weiterleitet oder anbietet, verstößt gegen das Urheberrecht und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Bei einer Klage kann folgendes passieren: StGB-Anwendung und zusätzlich Schadenersatz von ca. 5 € pro illegalem Lied!


Happy-Slapping:
Was ist das?
"Happy-Slapping" (englisch für: "fröhliches Schlagen") sind Vorfälle, bei denen mit dem Handy brutalste Angriffe wie Schlägereien oder Überfälle auf Schulkameraden oder völlig unbekannte Personen gefilmt und danach an andere Jugendliche verbreitet werden.

Wenn du so etwas siehst, solltest du nicht wegschauen, sondern dich sofort an einen Erwachsenen wenden oder sonstige Hilfe holen. Wer diese Vorfälle filmt, selbst mitmacht oder weiterleitet bzw. verbreitet, macht sich strafbar.
(siehe: Rechtliche Situation)


Mobiler Internetzugang:
Ein Internetzugang am Handy ist manchmal vielleicht sinnvoll, aber Vorsicht!
Dieser Service kann dich mehr kosten als ein Telefonat. Außerdem entstehen die gleichen Probleme wie am heimischen Computer, d.h. du bist auch hier nicht vor "Spams", Viren, Würmern, usw. sicher!


Gesundheit:
Wie fast jeder weiß, ist das Handy bzw. die Strahlen, die es von sich gibt nicht gerade gesundheitsfördernd!

Risikofaktoren sind:
- Handy nah am Kopf
- hohe SAR-Werte (SAR-Wert gibt an, wie viel Sendeleistung vom
Körpergewebe aufgenommen wird; Höchstgrenze: 2 W/kg beim
Kopf)
strahlungsarm ist ein Handy ab 0,6 W/kg
ab 1,2 W/kg spricht man von hoher Strahlung
- schlechter Empfang
- lange Telefonate

Tipps:
- Abstand zum Kopf einhalten; evtl. ein Headset benutzen
- Telefonieren bei gutem Empfang
- strahlungsarmes Handy kaufen
- das Handy erst an den Kopf nehmen, wenn die Verbindung steht
- mehr SMS versenden und am besten nur das Nötigste durch
Telefonate erledigen
- Handys nicht unbedingt am Körper tragen

Rechtliche Situation
Aufnahmen mit der Handykamera:
Fotografieren ist ja schön, aber Vorsicht, man darf nicht alles fotografieren, was einem vor die Linse kommt!
Es ist gemäß § 201a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB), auch "Paparazzi-Paragraf" genannt, strafbar, eine andere Person heimlich oder gegen ihren Willen in einer Wohnung oder in einem vergleichbar geschützten Raum (z.B. Schultoilette, Umkleidekabine, usw.) aufzunehmen, wenn dadurch deren Intimsphäre (z.B. Bereiche der Sexualität, Gesundheit, Familie) verletzt wird.
In Klassenräumen, Geschäftslokalen oder anderen Alltagssituationen ist dies nicht strafbar.

Aufnahme von Gewalthandlungen ("Happy-Slapping"):
Die Täter/-innen begehen je nach dem einfache oder gefährliche Körperverletzung, sowie Nötigung, Freiheitsberaubung und/oder Beleidigung.
Genauso macht sich der/die Filmer/-in strafbar, wenn sie/er Bilder oder Filme anschließend verbreitet. Außerdem können sie wegen unterlassener Hilfeleistung oder auch Anstiftung zu einer Straftat herangezogen weren.
Es besteht eine Verletzung des höchstpersönlichen Bereichs, wenn die Handlung in einem geschützten Raum (Schultoilette, Umkleidekabine, usw.) vorgenommen wird.
Der Besitz allein von solchen Aufnahmen ist nicht strafbar.

Snuff-Videos:
Der Besitz allein von solchen Videos ist nicht strafbar.
Jedoch ist es nach §131 Nr. 1, 2 und 3 StGB strafbar, wenn Gewaltverherrlichung oder Verharmlosung, grausame und unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen an einen Minderjährigen gesendet werden oder verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht wird, auch für Erwachsene.

Pornografie und Kinderpornografie:
Der Besitz allein von pornografischen Bildern und Videos ist nicht strafbar. Jedoch ist das Versenden solcher Bilder oder Filme an Minderjährige wie auch das Überlassen oder zugänglich machen pornografischer Bilder oder Videos an Minderjährige nach § 184 Abs. 1 StGB strafbar.

Anders sieht es bei der Kinderpornografie aus. Hier ist schon der Besitz strafbar!

Versendung volksverhetzender Inhalte:
Volksverhetzende Materialien sind Bilder, Filme oder Texte, die zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufruft, zu Gewaltmaßnahmen gegen diese auffordert oder die Menschenwürde anderer angreift.
Wer also zum Hass oder zu Gewalttätigkeiten z.B. gegen Ausländer in Bild, Ton und Schrift aufruft und dies über Handy, insbesondere an Minderjährige verbreitet, macht sich strafbar.

Mögliche Folgen für junge Täter
- Polizei bzw. Staatsanwaltschaft kann das Handy einziehen
- Täter bekommen Erziehungsmaßnahmen wie Arbeitsauflagen oder
Zahlung eines bestimmten Betrags an eine gemeinnützige
Einrichtung verhängt.
- bei schwerwiegenden Fällen haben die Täter mti Jugendarrest bzw.
Jugendstrafe zu rechnen.

Strafmündig ist man mit 14 Jahren!

Linktipps

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