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Jugendschutz
Warum Jugendschutz?
Das Jugendschutzgesetz verfolgt das Ziel, Kindern und Jugendlichen Schutz vor Gefährdungen in der Öffentlichkeit zu gewähren. Das Jugendschutzgesetz wendet sich in erster Linie an Erwachsene, damit diese nachteilige Einflüsse auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen abwenden.
Insbesondere wendet es sich an Gewerbetreibende und Veranstalter, z. B. Betreiber von Videotheken und Kinos, an Geschäftsleute, die alkoholische Getränke oder Computerspiele anbieten, an Inhaber von Kiosken, Gaststätten und an Diskobetreiber. Die Gewerbetreibenden müssen für die Einhaltung der Vorschriften sorgen und sie sind verpflichtet, sie auszuhängen.

Für Kinder und Jugendliche ist es natürlich in erster Linie wichtig zu wissen, was sie dürfen und was nicht.


Kinder von 12 bis 14 Jahre

Du darfst alleine:

- bis 20:00 Uhr ins Kino gehen und Filme anschauen, die für dein Alter freigegeben sind.
- Videos anschauen, die für dein Alter freigegeben sind.
- Bis 22:00 Uhr auf eine Jugenddisko gehen, wenn diese von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe veranstaltet ist (das sind z.B. Kirchliche Jugendverbände).
- Bis 22:00 Uhr zu einer Veranstaltung gehen, die der Brauchtumspflege dient (Fasnachtsveranstaltung mit Programm).
- Bis 22:00 Uhr zu einer Veranstaltung gehen, die der künstlerischen Betätigung dient.
- Dich in einer Gaststätte aufhalten, wenn du etwas essen und trinken möchtest, aber nur solange du dies tust.
- An elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit (z.B. Flipper) spielen, wenn sie für dein Alter freigegeben sind.

Du darfst nur in Begleitung deiner Eltern oder einer erwachsenen Person, die von den Eltern dafür ausgewählt wurde:

- unbeschränkte Zeit auf eine Jugenddisko oder Disko gehen
und dich in einer Gaststätte aufhalten

Du darfst nicht:

- dich an jugendgefährdenden Orten aufhalten ( z. B. Spielhallen, Nachtbars)
- Spiele mit Gewinnmöglichkeit spielen
- in Diskos oder zu anderen öffentlichen Tanzveranstaltungen gehen
- alkoholische Getränke wie Bier, Wein, Sangria....kaufen bzw trinken und selbstverständliche auch keine branntweinhaltigen Getränke (z.B. Wodka, Schnaps, kleiner Feigling)
- Tabakwaren kaufen und rauchen


Jugendliche von 14 – 16 Jahren

Du darfst alleine:

- bis 22:00 Uhr ins Kino gehen und Filme anschauen, die für dein Alter freigegeben sind.
- Videos ausleihen und anschauen, die für dein Alter freigegeben sind
- Bis 24:00 Uhr auf eine Jugenddisko gehen, wenn diese von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe veranstaltet ist (das sind z.B. Kirchliche Jugendverbände).
- Bis 24:00 Uhr zu einer Veranstaltung gehen, die der Brauchtumspflege dient (Fasnachtsveranstaltung mit Programm).
- Bis 24:00 Uhr zu einer Veranstaltung gehen, die der künstlerischen Betätigung dient.
- Dich bis 23:00 Uhr in einer Gaststätte aufhalten, wenn du etwas essen und trinken möchtest, aber nur solange du dies tust.

Du darfst nur in Begleitung deiner Eltern oder einer erwachsenen Person, die von den Eltern dafür ausgewählt wurde:

- unbeschränkte Zeit auf eine Jugenddisko oder Disko gehen
und dich in einer Gaststätte aufhalten.
- unbeschränkt ins Kino gehen und Filme anschauen, die für dein Alter freigegeben sind.
- alkoholische Getränke wie Bier, Wein, Sangria....kaufen und trinken

Du darfst nicht:

- dich an jugendgefährdenden Orten aufhalten (z. B. Spielhallen, Nachtbars)
- Spiele mit Gewinnmöglichkeit spielen
- alleine auf Diskos oder zu anderen öffentlichen Tanzveranstaltungen gehen
- branntweinhaltigen Getränke (z.B. Wodka, Schnaps, kleiner Feigling) kaufen bzw. trinken
- Tabakwaren kaufen und in der Öffentlichkeit rauchen.
- im Kino Filme sehen, die erst ab 16 Jahren freigegeben sind und Videos ausleihen, die erst ab 16 Jahren freigegeben sind.


Jugendliche von 16 - 18 Jahren

Du darfst alleine:

- bis 24:00 Uhr ins Kino gehen und Filme anschauen, die für dein Alter freigegeben sind.
- Videos und Spiele leihen und kaufen, die für dein Alter freigegeben sind
- bis 24:00 Uhr auf eine Jugenddisko gehen
- bis 24:00 Uhr zu einer Veranstaltung gehen, die der Brauchtumspflege dient (Fasnachtsveranstaltung mit Programm)
- bis 24:00 Uhr zu einer Veranstaltung gehen, die der künstlerischen Betätigung dient
- bis 24:00 Uhr in eine Gaststätte gehen
alkoholische Getränke wie Bier, Wein, Sangria....kaufen und trinken


Du darfst nur in Begleitung deiner Eltern oder einer erwachsenen Person, die von den Eltern dafür ausgewählt wurde:

- unbeschränkt ins Kino gehen und Filme anschauen, die für dein Alter freigegeben sind.
- unbeschränkt auf eine Disko, eine Jugenddisko, und zu anderen Veranstaltung gehen
- unbeschränkt in eine Gaststätte gehen.

Du darfst nicht:

- dich an jugendgefährdenden Orten aufhalten ( z. B. Spielhallen, Nachtbars)
- branntweinhaltigen Getränke (z.B. Wodka, Schnaps, kleiner Feigling) kaufen bzw. trinken
- Tabakwaren kaufen und in der Öffentlichkeit rauchen


Für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren gilt:

Ihr dürft euch nicht an jugendgefährdenden Orten aufhalten. Dazu gehören z.B. Nachtclubs und Spielhallen. Auch die Teilnahme an Glücksspielen ist verboten.(Ausnahme: Bei Volksfesten, Jahrmärkten u.ä. ist die Teilnahme erlaubt, wenn die Gewinne nur in Waren von geringem Wert bestehen.)

Ihr dürft keine branntweinhaltigen Getränke kaufen und trinken. Dies gilt auch für Mixgetränke, die einen geringen Anteil an Branntwein enthalten. Zu diesen verbotenen Mixgetränken gehören z.B.: Rico, Smirnoff, Caipi.............einfügen! )

Tabakwaren kaufen und in der Öffentlichkeit rauchen.

Bei Filmen und Spielen sind Altersangaben angegeben, die auf jeden Fall beachtet werden müssen, und zwar unabhängig davon, ob du in Begleitung deiner Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person bist.


Was ist eine erziehungsbeauftragte Person?

Eine erziehungsbeauftragte Person nimmt Erziehungsaufgaben nach Absprache mit den Eltern wahr. Diese Person muss volljährig sein und sie muss in der Lage sein, die vereinbarte Erziehungsaufgabe auch zu erfüllen.

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